Kurs 001

Basiswissen Vermögensnachfolgeberatung und unerlaubte Rechtsberatung

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legt fest, dass eine Rechtsberatung grundsätzlich nur durch Juristen ausgeübt werden darf. Wird eine Rechtsberatung durch Nichtjuristen vorgenommen, drohen unter Um-ständen Unterlassungsklagen von Wettbewerbern oder auch die zivilrechtliche Unwirksamkeit des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages mit dem Mandanten (und damit verbunden der Verlust des Honoraranspruchs). Vor diesem Hintergrund befinden sich viele Berater – zum Beispiel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Makler, Finanzdienstleister, Unternehmensberater, Vermögensnachfolgeberater – stets in einer Situation der Verunsicherung bis hin zur Angst vor Abmahnung oder gerichtlichen Konsequenzen.

Der Kurs „Basiswissen Vermögensnachfolgeberatung und unerlaubte Rechtsberatung“ räumt mit derartigen Ungewissheiten auf. Anhand zahlreicher Beispielfälle und einschlägiger Urteile (wie zum Beispiel das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.12.2010) wird beschrieben, wie das RDG in der deutschen Rechtsprechung aufgefasst und umgesetzt wird. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für das Dienstleistungsangebot der Berater werden detailliert dargestellt.

Denn: keine Regel ohne Ausnahmen! Das Rechtsdienstleistungsgesetz bietet nicht nur Fallstricke, sondern auch Möglichkeiten für erlaubte Beratungsleistungen. Rechtsdienstleistungen sind zum Beispiel dann nicht verboten, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit als Nebenleistung zum Berufsbild gehören. Dieser Kurs gibt verbindliche Hilfestellungen, Haupt- und Nebentätigkeit klar voneinander abzugrenzen. Laut RDG erfordert eine rechtsberatende Tätigkeit unbedingt eine rechtliche Prüfung des Einzel-falls. Hier ist die besondere Prüfungstiefe ausschlaggebend. Zudem ist entscheidend, ob in erster Linie eine als rechtlich oder wirtschaftlich zu qualifizierende Dienstleistung erbracht wird, und auch die Erwartungshaltung des Mandanten spielt eine wichtige Rolle. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, sollte unbedingt im Vorherein vertraglich der Leistungsumfang genau definiert werden. Im Falle eines Beratungsbedarfs durch einen kooperierenden Juristen muss darauf geachtet werden, dass das Mandatsverhältnis unmittelbar zwischen dem Mandanten und dem beauftragten Rechtsanwalt besteht und dieser nicht als „Erfüllungsgehilfe“ in Erscheinung tritt.

Fazit: Absolventen dieses Kurses sind durch die umfassenden Informationen in der Lage, in Zukunft erlaubte Rechtsdienstleistungen zu erbringen und rechtssicher Abmahnungen zu vermeiden.

Kosten: 110,00 Euro inkl. Mentor + Abschlusstest
(im Rechnungsbetrag sind 17,56 Euro MwSt. enthalten)


Akademie des Europäischen Instituts zur Sicherung der Vermögensnachfolge EWIV

Huestr. 15
44787 Bochum

Telefon: 0234-8938640
Geschäftsführer: Klaus Dieter Girnt

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www.eu-sv.eu


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